Wie der Hochmeister seine Kammerballeien besaß, so verfügte der Deutschmeister über Kammerkommenden. Eine von diesen, zumeist Horneck, war seine Residenz. Die Kommende Prozelten war 1329 aus der Ballei Franken ausgeschieden und in den Besitz des Deutschmeisters übergegangen. Überhaupt waren die Verbindungen zwischen dem Deutschmeistertum und der Ballei Franken sehr stark. So ließ der Deutschmeister zeitweilig das Amt des Landkomturen der Ballei unbesetzt und verwaltete es in Personalunion, wodurch ihm die entsprechenden Einkünfte zufielen. Trotzdem gelang dem Deutschmeister kein ausgeglichener Haushalt, so dass er 1386 die Ballei Elsass-Burgund für 60.000 Gulden an den Hochmeister verpfänden musste. Doch auch zehn Jahre später (1386), der Hochmeister hatte auf 50.000 Gulden verzichtet, konnte der Deutschmeister auch die verbliebenen 10.000 Gulden nicht aufbringen. Deutschmeister und Landkomture waren in eine Wirtschaftskrise geraten, an welcher sicherlich auch die Agrarkrise jener Zeit nicht ohne Schuld war. Gemeinsam versuchte man mit der preußischen Anleihe Kredite zurückzuzahlen. Ein weiterer Rettungsanker sollte die Senkung der Zahl von Ritterbrüdern sein. Neben den deutschen Balleien, so wechselten in der Mitte des 14. Jahrhunderts auch die Balleien Lamparten, Apulien, Sizilien und Romanien vom Hochmeister zum Deutschmeister, der sich nun oftmals „Meister in deutschen und welschen Landen“ nannte. Im 14. Jahrhundert kam es mehr und mehr zur Abschottung der deutschmeisterlichen Balleien, so dass eine Versetzung nach Livland oder in eine Kammerballei des Hochmeisters die Ausnahme wurde und im 15. Jahrhundert ganz zum Erliegen kam. Diese Selbständigkeit zeigte sich auch in der Wahl des Deutschmeisters. Wurden seine Amtsinsignien ursprünglich nach der Erledigung des Amtes an den Hochmeister gesandt, der aus einer Zweierliste des Kapitels einen Nachfolger ernannte, so wurde dies erstmals 1396 unterlassen und dem Hochmeister lediglich ein Name zur Ernennung mitgeteilt. Ein Verfahren, welches sich ab 1479 endgültig durchsetzte. Frei wurde das Amt normalerweise durch den Tod des Inhabers; sollte er jedoch auf sein Amt verzichtet haben, so wurde er stets mit einer oder mehreren Kommenden versorgt. Unter diesen Umständen konnte der Hochmeister die Ernennung des Neugewählten auch verzögern, jedoch nicht verhindern. Längere Auseinandersetzungen mit dem Hochmeister konnte der Deutschmeister schließlich für sich entscheiden, so dass der Hochmeister dem Generalprokurator 1431 bekannt gab, dass die drei Meister des Ordens über ihr je eigenes Territorium verfügen. Der Kaiser bestätigte dies, indem er 1494 den Deutschmeister in den Reichsfürstenstand erhob und mit den Regalien ausstattete. Kaum hatte der Deutschmeister den Hochmeister überwunden, begab er sich an die Ballei Franken. So hatte er bereits in den 1420er Jahren damit begonnen, verschiedene Kommenden der Ballei in seinen Einflussbereich zu ziehen. Da das Gebiet des Deutschmeisters faktisch mit dem der Ballei Franken verwoben war, gab es beiderseitige Interessen. Schließlich kam es 1444 zu einem Vertrag, der ihn auch an die Beschlüsse der Ratsgebietiger der Ballei Franken band. Der Norden des Reiches war für den Deutschmeister kaum ein Gebiet seiner Tätigkeit, so dass diese Balleien an diesem Werk auch gar nicht erst beteiligt wurden. Hierfür war aber auch vor allem die Ballei Franken an eventuellen Auslagen des Deutschmeistertums beteiligt. So wie die Landkomturen ihre Abgaben aus den ihnen unterstehenden Kommenden erhielten, so erhielt diese auch der Deutschmeister, wozu noch die Abgaben der einzelnen Balleien kamen. Hatte der Deutschmeister seinen Sitz, wie auch seine Kanzlei und sein Archiv, auf der Burg und Kommende Horneck, welche 1525 im Bauernaufstand zerstört wurde, so war der Sitz seiner Kasse in Speyer. Da das Zentrum des Deutschmeisters im Süden des Reiches lag, konnten die norddeutschen Balleien ein zunehmendes Eigenleben entwickeln. So präsentierten sie ihm zeitweilig keine Zweierliste zur Ernennung eines Landkomturs, sondern lediglich noch einen Namen. Aufgrund des regionalen Rückhalts der jeweiligen Ballei war der Deutschmeister dann auch nicht unbedingt in der Lage, dass er seinen Kandidaten durchsetzen konnte. Hierzu kam noch eine zunehmende Entfremdung der Kulturen, so dass er 1530 aus Utrecht gebeten wurde, seine Schreiben auf Latein abzufassen, da man des Oberdeutschen nicht mächtig sei. Dies musste er zwei Jahre später dann auch tatsächlich eingestehen, zumal man in seiner Kanzlei auch des Niederländischen nicht mächtig war. Schon 1525, nachdem der Hochmeister Albrecht von Brandenburg aus dem Orden ausgetreten war und Preußen von Polen zu Lehen bekommen hatte, beanspruchte der Deutschmeister für sich das Statthaltertum über das Hochmeisteramt und damit auch die Kammerballeien, von denen sich ihm jedoch nur Österreich ergab. Der Deutschmeister Walther von Cronberg erreichte schließlich 1526 für sich die kaiserliche Anerkennung als Administrator des Hochmeisters, worum sich auch der Landmeister von Livland beworben hatte. Zu dieser Zeit verfügte der Deutschmeister über ein Territorium von 2.200 Km², in welchem etwa 100.000 Menschen lebten.
(Autor: P. Damian Hungs OT / www.damian-hungs.de)