In diesem Artikel wollen wir einen Blick auf die Weihe der Kleriker werfen.
Erstmal müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es niedere und höhere Weihen gab. Alle diese Weihen wurden durch den Bischof oder Weihbischof erteilt. Zu den "Niederen Weihen" (Minores) gehören:
(Tonsur)
Ostiarier
Lektor
Exorzist
Akolyth
Die "Höheren Weihen" (Maiores) sind:
Subdiakon
Diakon
Priester
Bischof
Um die Weihen empfangen zu können, musste man einen Weihetitel vorweisen können. Doch davon sprechen wir an anderer Stelle. Eine Tauglichkeit des Weihebewerbers wurde durch den Patron des Weihetitels ausgestellt und wurde durch den Bischof nicht weiter geprüft. Zur "Tauglichkeit" gehörte übrigens auch die eheliche Geburt, wovon jedoch großzügig dispensiert wurde.
Zumeist wurde die Weihe am Sitz des Bischofs gespendet, wofür man gerne die Quartembertage verwendete. Da der Weihekandidat hierzu anreisen musste, wurden die Minores in der Regel in einer einzigen liturgischen Feier erteilt. Hierbei handelte es sich nicht um eine Weihe im eigentlichen Sinne, sondern um eine Benediktion. Zum Zölibat verpflichtet, konnte jedoch auch wieder in den Laienstand versetzt und damit der Zölibat aufgehoben werden.
Die Maiores wurden in verschiedenen Liturgien erteilt, wobei der Subdiakonat ebenfalls lediglich eine Benediktion war. Häufig lagen zwischen den Weihen nur wenige Tage, was nicht zuletzt der "Reiseschwierigkeit" geschuldet war.
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