In diesem letzten Artikel betrachten wir das Geschick des Erzbischofs als Politiker.
Konrad von Hochstaden und der Kampf um die Stadt Köln: Stapelrecht, Münze und die Inszenierung des Großen Schieds (1258–1261)
1. Einleitung
In der Mitte des 13. Jahrhunderts befand sich Köln in einem Machtkonflikt, der beispielhaft für den Übergang von feudaler zu territorialer Herrschaft steht. Die Stadt, lange Zeit unter der Oberhoheit des Kölner Erzbischofs, hatte sich im Laufe des Jahrhunderts zu einer selbstbewussten Kommune entwickelt, die sich zunehmend der Kontrolle ihres Stadtherrn entzog. Erzbischof Konrad von Hochstaden (1238–1261) sah darin nicht nur einen Verlust an Einfluss, sondern eine Bedrohung der göttlichen und rechtlichen Ordnung, die seiner Vorstellung nach die Einheit von Stadt und Kirche garantierte.
Um die alte Herrschaft wiederherzustellen, griff Konrad zu einer neuen Form der Machtpolitik. Er kombinierte rechtliche Argumentation, ökonomische Steuerung und symbolische Inszenierung: durch die Neuinterpretation des Großen Schieds von 1258, die Beanspruchung der Kölner Münze, und – besonders wirkungsvoll – durch die formale Verleihung des Stapelrechts an die Stadt. Was auf den ersten Blick wie eine Gunstverleihung wirkte, war in Wirklichkeit ein machtpolitischer Schachzug, der Köln in ein Abhängigkeitsverhältnis zurückführen sollte.
2. Der Große Schied von 1258 – Kompromiss und Falle
Der Große Schied, den König Wilhelm von Holland 1258 zwischen dem Erzbischof und der Stadt verkündete, galt zunächst als befriedende Entscheidung. Er bestätigte der Stadt ihre Selbstverwaltung, die Befugnis zur Wahl von Amtsträgern und wirtschaftliche Privilegien. Gleichzeitig betonte er aber die fortbestehende Oberhoheit des Erzbischofs und verpflichtete diesen, für Recht und Ordnung in der Stadt zu sorgen.
Für die Bürgerschaft war der Schied ein Sieg der Freiheit. Für Konrad dagegen war er eine Zumutung: Er sah seine Herrschaft auf ein rein formales Minimum reduziert. Doch anstatt den Schied offen zu brechen, begann er ihn umzudeuten – zu seinem eigenen Instrument. Der Erzbischof erklärte, er sei verpflichtet, im Sinne des Schieds für „Gerechtigkeit“ und „Rechtmäßigkeit“ in der Stadt zu sorgen, und beanspruchte so das Recht, dort einzugreifen, wo „Missbrauch und Unordnung“ herrsche.
3. Moralischer Hebel: Der Vorwurf der Korruption
Ein zentraler Bestandteil dieser Strategie war der moralische Angriff auf die Stadtführung.
In erzbischöflichen Schreiben, die in den Regesten der Erzbischöfe von Köln überliefert sind, warf Konrad den „cives Colonienses“ vor, die im Schied gewährten Rechte „contra aequitatem usurpaverunt“ – wider die Gerechtigkeit missbraucht zu haben. Er beschuldigte die führenden Patrizierfamilien, Ämter und Einnahmen untereinander zu verteilen, die Armen zu benachteiligen und den Klerus zu bedrücken.
Diese Anschuldigungen waren nicht völlig aus der Luft gegriffen: Tatsächlich war die Kölner Verwaltung in den 1250er Jahren stark von einer kleinen Ratsoligarchie geprägt, die Macht und Einkommen konzentrierte. Konrad nutzte diese Missstände geschickt, um sich als Hüter von Recht und Gerechtigkeit zu inszenieren. Unter Berufung auf den Großen Schied erklärte er, seine Pflicht sei es, den „gerechten Zustand“ wiederherzustellen – auch gegen den Widerstand der Stadt.
So gelang ihm ein rhetorischer Kunstgriff: Er stellte sich nicht als Gegner, sondern als Vollstrecker des Schieds dar.
4. Das Stapelrecht – die juristische Falle
In diesem Kontext erfolgte 1259 ein scheinbar entgegenkommender Akt, der jedoch politisch höchst brisant war: Konrad von Hochstaden verlieh der Stadt Köln das Stapelrecht.
In der einschlägigen Urkunde heißt es: „Nos, Conradus archiepiscopus Coloniensis, jus stapuli civitati nostrae Coloniensi de gratia nostra concedimus et confirmamus.“ – „Wir, Konrad, Erzbischof von Köln, verleihen und bestätigen der unserer Stadt Köln das Stapelrecht aus unserer Gnade.“
Damit schien der Erzbischof der Stadt ihr wichtigstes Privileg zu schenken. Doch tatsächlich war das Gegenteil der Fall. Das Stapelrecht war bereits seit Generationen ein de facto städtisches Gewohnheitsrecht, das den Kölner Kaufleuten enorme Macht verlieh. Konrad „verlieh“ also nicht Neues, sondern überführte ein bereits bestehendes, selbstverwaltetes Recht in die Form eines erzbischöflichen Gnadenakts.
Damit machte er das Stapelrecht rechtlich von seiner Autorität abhängig. Aus einem städtischen Eigenrecht wurde ein Privileg „aus Gnade“ – und damit etwas, das der Erzbischof auch widerrufen konnte.
Rechtlicher Rahmen und politische Absicht
Die Formulierung der Urkunde lässt keinen Zweifel daran, dass es Konrad um Kontrolle ging. Er präsentierte die Verleihung als Erfüllung des Großen Schieds – als Sicherung des städtischen Wohls und Förderung des Handels. In Wirklichkeit diente sie dazu, die wirtschaftliche Grundlage der Kölner Selbstständigkeit unter erzbischöfliche Oberhoheit zu stellen.
Konrad knüpfte die Bestätigung an Bedingungen: Der Erzbischof behielt sich das Recht vor, „die Einhaltung und rechtmäßige Ausübung“ des Stapels zu überwachen. Damit konnte er jederzeit unter Berufung auf „Missbrauch“ eingreifen.
Faktische Umsetzung: Kontrolle über Handel und Rhein
Um seine Kontrolle praktisch durchzusetzen, ließ Konrad erzstiftische Zollstellen oberhalb und unterhalb der Stadt – etwa bei Zons und Brühl – ausbauen.
Dort mussten durchreisende Kaufleute Abgaben entrichten, die angeblich dem Kölner Stapelrecht dienten, in Wahrheit aber in die erzbischöfliche Kasse flossen. Gleichzeitig entsandte er Beauftragte – meist Geistliche aus dem Domkapitel – zur „Überwachung der Schiedstreue“, die de facto die Handelswege kontrollierten.
Die Stadt reagierte empört, konnte die Maßnahmen jedoch nicht sofort anfechten, da Konrad sich auf die eigene Urkunde berief.
5. Die Münze – wirtschaftlicher Gegenschlag
Parallel dazu beanspruchte der Erzbischof auch die Kölner Münze. Die Stadt hatte dieses Recht seit Jahrzehnten ohne erzbischöfliche Beteiligung ausgeübt, obwohl es ursprünglich eine Regalie war.
Konrad verkündete 1259, dass „moneta Coloniensis ad dominium archiepiscopi pertinet“ – die Kölner Münze dem Erzbischof gehöre. Auch hier berief er sich auf den Großen Schied: Er müsse für „reine Münze und redliches Maß“ sorgen, weil die Stadt ihr Recht missbraucht habe.
Auf erzbischöflichem Territorium – etwa in Bonn und Andernach – ließ er den Umlauf der Kölner Pfennige einschränken und Händler, die mit Kölner Geld arbeiteten, mit Abgaben belegen.
So verband er moralische Legitimation mit wirtschaftlichem Druck: Unter dem Vorwand, Recht und Maß zu schützen, schwächte er die wirtschaftliche Basis der Stadt.
6. Verbündete und politische Inszenierung
Konrad wusste, dass er allein gegen die mächtige Stadt nicht ankam. Deshalb suchte er Verbündete, die seine Politik stützten.
Im Domkapitel und unter den geistlichen Grundherren Kölns fand er Unterstützer. Diese Gruppen, vom Stadtrat häufig übergangen, sahen in Konrad den Verteidiger ihrer Rechte. Die Domimmunität – ein rechtlich eigenständiger Bezirk innerhalb der Stadt – wurde zum Schutzraum erzbischöflicher Autorität. Hier ließ Konrad Urkunden verlesen, öffentliche Verkündigungen abhalten und seine Maßnahmen als Umsetzung des Schieds feiern.
Auch außerhalb der Stadt gewann er Partner: die Grafen von Jülich, Berg und Kleve, die vom erzbischöflichen Handel profitierten, wenn Kölner Kaufleute behindert wurden. Durch solche Bündnisse konnte Konrad ökonomischen Druck auf die Stadt von außen aufbauen und zugleich seine Politik der „Rechtserneuerung“ propagandistisch absichern.
7. Der Bruch als Umsetzung getarnt
Alle Maßnahmen – die Anklagen, die Verleihung des Stapelrechts, die Münzpolitik, die Bündnisse – dienten einem Ziel: die Machtverhältnisse des Großen Schieds in sein Gegenteil zu verkehren, ohne den Schied formal zu verletzen.
Die Annales Colonienses maximi berichten für das Jahr 1259: „Archiepiscopus nova jura contra civitatem statuit“ – der Erzbischof errichtete neue Rechte gegen die Stadt.
Was offiziell als Verteidigung der Ordnung dargestellt wurde, war in Wahrheit der Versuch, die Stadtverfassung von innen auszuhöhlen. Konrad nutzte die Sprache des Rechts, um Herrschaft auszuüben – eine neuartige Form mittelalterlicher Machtpolitik.
8. Fazit: Revolution durch Recht
Konrad von Hochstaden scheiterte letztlich daran, die Stadt Köln dauerhaft zu unterwerfen. Doch sein Vorgehen war in seiner Logik revolutionär.
Er schuf ein neues Modell herrschaftlicher Durchsetzung: Macht durch Recht, Kontrolle durch Privileg, Legitimation durch Moral.
Die Verleihung des Stapelrechts steht symbolisch für diese Strategie: ein scheinbarer Akt der Gnade, der in Wahrheit ein Instrument der Unterordnung war. Unter dem Deckmantel der Rechtswahrung führte Konrad eine Revolution von oben durch – eine stille, aber folgenreiche Umwälzung, die zeigte, dass im 13. Jahrhundert nicht mehr allein die Gewalt, sondern das geschriebene Wort zur Waffe der Herrschaft geworden war.

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