Montag, 10. Juni 2024

Mieten vom späten Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert



Betrachten wollen wir hier, das sei gleich gesagt, nur die Stadt.

Wie heute, so waren auch damals die meisten Stadtbewohner einfache Mieter. Gemietet wurden Häuser, Wohnungen oder einfach nur einzelne Zimmer. Entsprechend war natürlich der Mietzins. Übrigens wurde auch damals bereits mit Immobilien spekuliert, wofür die Fugger ein prominentes Beispiel sind. 

Wer eine Wohnung brauchte, der musste die Augen offen halten. Denn die Vermietung wurde durch eine Anzeige an der Tür des Hauses angezeigt. Nicht zu unterschätzen ist aber auch die Mundpropaganda.

Beim Vermieter gemeldet, wurde die Wohnung besichtigt und die Miethöhe vereinbart. Dies musste nicht immer Geld sein, auch Naturalien oder Arbeitskraft waren in der Möglichkeit. Für gewöhnlich wurde auf ein halbes Jahr gemietet und die Miete im Vorraus bezahlt. Übrigens musste die Kündigung (auf beiden Seiten) ein halbes Jahr im Vorhinein erfolgen und dürfte nicht zum Winter geschehen. Ein plötzlicher Hausverkauf war kein Kündigungsgrund. 

Es gab einen ausführlichen Mietvertrag, in dem auch Holzlager, Kamin, gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Türen und Wege behandelt wurde. Es konnte aber auch Verhaltensauflagen, z.B. keine Besuche, geben. Verstöße oder unzureichende Zustände wurden gerne vor dem städtischen Gericht behandelt.

Wie heute, so zog man auch damals häufiger im Leben um. Die Gründe waren unterschiedlich und gingen von Familiengründung bis zum wirtschaftlichen Auf- oder Abstieg. Gerade bei letzterem wird deutlich, dass Lage und Zustand der Wohnung auf die Miethöhe einen Einfluss hatten.

www.damian-hungs.de 

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