Einkommen der Kardinäle aus ihren Titelkirchen im 18. Jahrhundert.


Im 18. Jahrhundert waren die Titelkirchen (tituli) der Kardinäle in Rom integraler Bestandteil eines kirchenrechtlich definierten und ökonomisch wirksamen Systems. Sie stellten keine bloßen Ehrenzuweisungen dar, sondern fungierten als Benefizien, aus denen reale Einkünfte flossen. Um diese Einkünfte historisch korrekt zu erfassen, ist zwischen normativer Rechtslage, administrativer Praxis und der stark divergierenden wirtschaftlichen Ausstattung der einzelnen Titelkirchen zu unterscheiden.

Nach kanonischem Recht war jeder Kardinal einer römischen Kirche zugeordnet und gehörte damit formal zum Klerus der Stadt Rom. Diese Bindung blieb auch im 18. Jahrhundert uneingeschränkt gültig, begründete jedoch keine Verpflichtung zur persönlichen Seelsorge. Vielmehr handelte es sich um ein Benefizialverhältnis: Die Titelkirche stellte ein Amt mit zugehörigen Einkünften dar, während die liturgischen und pastoralen Aufgaben von Vikaren oder Rektoren wahrgenommen wurden. Die Trennung von Amt, Einkommen und persönlicher Tätigkeit entsprach der allgemeinen Struktur des frühneuzeitlichen Benefizienwesens und galt als kirchenrechtlich legitim.

Die Einkünfte der Titelkirchen setzten sich aus mehreren Komponenten zusammen. Den Kern bildeten Erträge aus Grundbesitz, insbesondere aus verpachteten Ländereien im römischen Umland, aus städtischen Immobilien sowie aus Renten, Zinsen und Kapitalanlagen, die der Kirche durch Stiftungen und Testamente zugefallen waren. Hinzu kamen Einnahmen aus Messstiftungen, Anniversarien und Kapellenbenefizien. Zeitgenössische Rechnungsbücher belegen, dass diese Einnahmen regelmäßig monetarisiert wurden. Nach Abzug der laufenden Kosten für Gebäudeunterhalt, liturgische Ausgaben und die Besoldung des niederen Klerus wurde der verbleibende Überschuss dem Kardinal oder dessen Verwaltung zugeführt.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Titelkirchen unterschied sich erheblich. Einige verfügten über umfangreichen Grundbesitz und stabile Einnahmequellen und konnten jährliche Erträge von mehreren tausend Scudi erzielen, während andere nur geringe oder nahezu symbolische Einkünfte abwarfen. Eine einheitliche Dotation existierte nicht. Zeitgenössische Autoren und Verwaltungsquellen unterscheiden ausdrücklich zwischen wirtschaftlich „reichen“ und „armen“ Titelkirchen. Entsprechend machten die Einkünfte aus der Titelkirche in der Regel nur einen Teil des Gesamteinkommens eines Kardinals aus, das häufig durch Diözesaneinkünfte, Abteien in Kommende, päpstliche Pensionen oder familiäre Vermögen ergänzt wurde.

Der Bezug dieser Einkünfte war nicht an eine Residenzpflicht in Rom gebunden. Ein erheblicher Teil des Kardinalskollegiums des 18. Jahrhunderts residierte dauerhaft oder über längere Zeiträume außerhalb Roms, etwa als Diözesanbischöfe in Spanien, Frankreich, im Heiligen Römischen Reich oder in den italienischen Staaten, oder als päpstliche Nuntien und Diplomaten. Dennoch behielten diese Kardinäle ihr volles Recht auf die Einkünfte ihrer römischen Titelkirchen. Die Verwaltung erfolgte durch bevollmächtigte Vertreter vor Ort („per procuratorem“), die Einnahmen einzogen, Rechnungsbücher führten und die Nettoerträge an den Kardinal weiterleiteten. Archivalische Rechnungsbücher des 18. Jahrhunderts belegen regelmäßig Zahlungen an abwesende Kardinäle oder deren Prokuratoren; die Übertragung der Gelder erfolgte über römische Bankhäuser oder durch Verrechnung mit anderen Ansprüchen bei der Apostolischen Kammer. Die Abwesenheit des Kardinals wurde dabei als administrativer Normalfall behandelt.

Vor diesem Hintergrund ist zu fragen, ob ein Wechsel der Titelkirche mit einer Einkommenssteigerung verbunden sein konnte. Die Quellenlage zeigt, dass dies grundsätzlich möglich war, jedoch weder automatisch noch normativ vorgesehen. Da jede Titelkirche über ein eigenes, sehr unterschiedlich ausgestattetes Vermögen verfügte, hing die Höhe der Einkünfte ausschließlich von der konkreten Kirche ab. Ein Wechsel von einer wirtschaftlich schwächer ausgestatteten zu einer besser dotierten Titelkirche konnte daher zu einer realen Verbesserung der Einkommenslage führen.

Solche Wechsel erfolgten ausschließlich durch päpstliche Entscheidung. Sie konnten im Zuge allgemeiner Neuverteilungen nach dem Tod eines Kardinals stattfinden oder im Zusammenhang mit einer Beförderung innerhalb des Kardinalskollegiums, etwa beim Übergang von einem Kardinalpriester zu einem Kardinalbischof. In diesen Fällen waren die neu zugewiesenen Kirchen häufig, wenn auch nicht zwingend, wirtschaftlich besser ausgestattet. Verwaltungsakten des 18. Jahrhunderts belegen, dass Kardinäle nach einem Titelwechsel neue Rechnungsbücher erhielten und fortan die Einkünfte des neuen Benefiziums bezogen; in mehreren Fällen lassen sich dabei höhere jährliche Nettoerträge nachweisen.

Gleichzeitig zeigen dieselben Quellen, dass ein Titelwechsel keineswegs immer mit einem finanziellen Vorteil verbunden war. Manche Wechsel dienten vor allem protokollarischen, symbolischen oder politischen Zwecken und brachten keine nennenswerte Einkommenssteigerung mit sich. Ein Anspruch auf eine wirtschaftlich bessere Titelkirche bestand nicht. Zeitgenössische kirchenrechtliche Autoren betonen ausdrücklich, dass bei der Zuweisung von Titelkirchen Rang, Dienstalter, politische Rücksichten und kuriale Balance im Vordergrund standen. Dass wirtschaftlich ertragreiche Titelkirchen dennoch häufig hochrangigen oder besonders einflussreichen Kardinälen zufielen, wird in der Forschung als faktische, nicht formal geregelte Hierarchisierung der Titelkirchen interpretiert.

Reformbestrebungen der römischen Kurie im 18. Jahrhundert zielten darauf ab, die ordnungsgemäße Versorgung der Kirchen zu sichern und Missstände im Benefizialwesen zu begrenzen. Diese Reformen stellten jedoch weder das grundsätzliche Recht der Kardinäle auf die Einkünfte ihrer Titelkirchen noch die Möglichkeit einkommensrelevanter Titelwechsel infrage. Das System galt in zeitgenössischer Perspektive als legitim und funktional.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Titelkirchen im 18. Jahrhundert reale, jedoch sehr unterschiedlich hohe Einkünfte für Kardinäle generierten. Diese Einkünfte standen den Kardinälen unabhängig von ihrer Residenz in Rom zu, beruhten auf dem frühneuzeitlichen Benefiziensystem und waren kirchenrechtlich anerkannt. Ein Wechsel der Titelkirche konnte eine Einkommenssteigerung bedeuten, wenn die neue Kirche wirtschaftlich besser ausgestattet war, stellte jedoch keinen Automatismus dar. Die Titelkirche bildete damit einen festen, institutionell abgesicherten Bestandteil des kardinalitialen Einkommens und zugleich ein wichtiges Instrument päpstlicher Patronage innerhalb der römischen Kirche.

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