Bischofswahl und die Zeit bis zur Bischofsweihe
Nach dem Tod des Kölner Erzbischofs Heinrich von Müllenark wurde Konrad von Hochstaden am 30. April 1238 von Domkapitel und dem Priorenkolleg zum neuen Erzbischof gewählt. Obwohl er zu diesem Zeitpunkt noch unter dem Bann stand – infolge seines Versuchs, den rechtmäßigen Dompropst zu verdrängen –, sicherte er sich sehr schnell die weltliche Rückendeckung: Anfang August 1238 erhielt er von Kaiser Friedrich II. im kaiserlichen Lager vor Brescia die Regalien, also die weltlichen Hoheitsrechte und Insignien seines neuen Amtes. Damit war er aus kaiserlicher Sicht als Erzbischof anerkannt, auch wenn die kirchliche Seite noch nicht beigezogen war.
In den folgenden Monaten trat Konrad in Köln bereits aktiv in Erscheinung. Am 7. Januar 1239 überließ er der Stadt die Hälfte der sogenannten Bierpfennige (cerevisiales), also einer Abgabe auf das Bierbrauen und -ausschenken. Damit knüpfte er bewusst an die städtische Politik seiner Vorgänger an und stärkte die Beziehungen zur Bürgerschaft.
Gleichzeitig bemühte er sich um die Lösung seiner kirchenrechtlichen Probleme. Im April 1239 wurde er in Rom von Papst Gregor IX. von der Exkommunikation losgesprochen und seine Wahl offiziell bestätigt. Schon bald darauf stellte der Papst ihm die notwendigen rechtlichen Mittel bereit: Mit Schreiben vom 28. Mai 1239 erhielt Konrad die päpstliche Erlaubnis, zur Tilgung seiner hohen Schulden sechs Jahre lang eine Sondersteuer auf die Einkünfte der Geistlichen in Stadt und Diözese Köln zu erheben.
Neben diesen Kontakten mit der Kurie agierte Konrad auch im rheinischen Raum. Bereits im Februar 1239 beendete er eine Fehde mit Graf Heinrich von Sayn um Bonn. Ebenso kam es zu einem Unterwerfungsvertrag mit Graf Gottfried von Arnsberg, was zeigt, dass er schon als electus die landesherrlichen Rechte des Erzstifts energisch wahrnahm.
Kurz vor seiner endgültigen kirchlichen Konsekration ist Konrad im Oktober 1239 nochmals urkundlich fassbar: Damals überließ er seinen Verwandten, den Kölner Domherren, sein Haus, den sogenannten „alten Pallast“.
Schließlich empfing er am 28. Oktober 1239 von Ludolf von Holte, dem Bischof von Münster, erst die Priesterweihe und anschließend die Bischofsweihe. Damit war er auch kirchenrechtlich voll in das Amt des Erzbischofs von Köln eingesetzt. In allen Urkunden zwischen 1238 und diesem Zeitpunkt führte Konrad konsequent den Titel electus, was die Zwischenstellung seiner Autorität unterstreicht: weltlich bereits als Herrscher anerkannt, kirchlich aber noch nicht geweiht.
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