Werfen wir nun einen Blick auf den Pfarrer. Seine Amt erhielt er durch den
Patron der Pfarrei und zwar auf Lebenszeit. Der Patron konnte ein Stiftskapitel, ein Kloster oder ein Adliger sein. Der Bischof besaß nur über die wenigsten Pfarreien die Verfügung.
Der Pfarrer sollte immer ein Priester sein und vor Ort residieren. War dies nicht der Fall, musste er einen Priester als Vikaren einstellen und aus eigener Tasche bezahlen. Dieser nahm dann seine Aufgaben war. Da die meisten Pfarreien (gerade auf dem Lande) aber eine eher dürftige Besoldung aufwiesen, war dies nur selten der Fall. Neben der Nutzung des Pfarrhauses, hatte er seit dem ausgehenden Mittelalter häufig ein Einkommen aus verpachteten Ländereien. Immer wieder aber wurden diese aber auch durch ihn selbst bewirtschaftet, da ihr Umfang keine Pacht für einen Lebensunterhalt abwarf. Ausgebessert wurde sein Gehalt zudem durch Stolgebühren, welche teilweise die Hälfte und mehr seines Gehaltes ausmachen. Entsprechend wurde darauf geachtet, dass die Pfarrkinder nur von ihm die Sakramente empfingen.
Zu den Grundaufgaben des Pfarrers gehörten
- die Feier der heiligen Messe
- das Hören der Beichte
- die Spendung der Krankensalbung
- die Spendung der Taufe
- die Beerdigung
- die Aussegnung nach der Geburt
- die Aussegnung nach dem Tode.
Gerade im ländlichen Raum hatte er hierfür immer wieder größere Strecken zurückzulegen und nur selten stand ihm hierfür ein Pferd zur Verfügung.
Predigten, wie wir sie heute kennen, gab es damals eigentlich nicht. Dafür jedoch Katechesen, seit dem 16. Jahrhundert zunehmend Andachten und zahlreiche Prozessionen.
Da der Pfarrer zudem die Kirchenbücher führte, war er auch für den Landesherren und seine Vertreter von Interesse. Im Alltag schlichtete er Streitigkeiten und war häufig auch für die Einziehung des Kirchenzehnten zuständig.
Für die Verwaltung des Kirchengebäudes, der pfarrlichen Besitzungen und die Kosten der Seelsorge war die Kirchenfabrik zuständig. Diese bestand aus gewählten Gemeindemitgliedern.
Problematisch wurde seine Situation, wenn Alter und Krankheit ihn in der Ausübung seines Amtes behinderten. Da der kirchlich-sakramentale Glaubensvollzug für die Menschen zu den Grundbedürfnissen gehörte, so musste er dann für eine Vertretung sorgen und zwar auf seine Kosten.
In größeren Pfarreien und Städten gab es zudem Vikare. Die hatten zwar zumeist nichts mit der Seelsorge zutun, mussten aber in ihrer liturgischen Tätigkeit koordiniert und auch kontrolliert werden (z.B. Stiftungsmessen).
In seinem Alltag war der Pfarrer fest im Leben seiner Gemeinde integriert und musste natürlich auch ein entsprechendes Verhalten an den Tag legen. Gewöhnlich aus einfachen Verhältnissen stammend und ohne universitäre Bildung, war er auch als Priester immer unter einem Patrizier stehend, musste jedoch im Notfall zwischen diesem und einem Pfarrkind vermitteln und stand, da diese Leute häufig in der Kirchenfabrik saßen, auch in einer gewissen Abhängigkeit.
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