Eine Zusammenfassung der verschiedenen Artikel zum römischen Köln - bereits veröffentlicht oder noch kommend.
Ara Ubiorum
Forum
Heiligtum der Isis
Kapitol
Marstempel
Prätorium
Sklaven und Freigelassene
Stadtgebiet
Tempel des Mithras
Ara Ubiorum
Forum
Heiligtum der Isis
Kapitol
Marstempel
Prätorium
Sklaven und Freigelassene
Stadtgebiet
Tempel des Mithras
Die Umschrift auf der Vorderseite lautet "Eius in obitu nostro praesentia meniamur" - Mögen wir bei unserem Sterben durch seine Gegenwart gestärkt werden. Es ist die Bitte um einen guten Tot.
Die Rückseite ist ein kleiner Exorzismus. Es beginnt mit dem Längsbalken des Kreuzes, auf dem die Buchstaben 'CSSML' zu lesen sind und die für "Crux Sancta Sit Mihi Lux" - Das heilige Kreuz sei mir Licht. - steht. Auf dem Querbalken lesen wir die Buchstaben 'NDSMD'. Sie stehen für "Non Draco Sit Mihi Dux" - Der Drache sei mein Führer nicht.
Spannend sind nun die um die Medaille gelegten Buchstaben 'V.R.S.N.S.M.V. -S.M.Q.L.I.V.B.'. Sie bedeuten: "Vade retro satanas, nun quam suade mihi vana. - Sunt mala quae libas, ipse venena bibas." - Weiche Satan und führe mich nicht zur Eitelkeit! Schlecht ist, was du mir einträufelst. Trinke selber dein Gift.
Dieses ist ein kurzer Exorzismus. Er soll uns im Alltag unseres Lebens vor dem Übel bewahren und den Klauen des Bösen entreißen.
Siehe auch: 6 praktische Tipps zum beten
(Autor: P. Damian Hungs OT)
Wie heute, so waren auch damals die meisten Stadtbewohner einfache Mieter. Gemietet wurden Häuser, Wohnungen oder einfach nur einzelne Zimmer. Entsprechend war natürlich der Mietzins. Übrigens wurde auch damals bereits mit Immobilien spekuliert, wofür die Fugger ein prominentes Beispiel sind.
Wer eine Wohnung brauchte, der musste die Augen offen halten. Denn die Vermietung wurde durch eine Anzeige an der Tür des Hauses angezeigt. Nicht zu unterschätzen ist aber auch die Mundpropaganda.
Beim Vermieter gemeldet, wurde die Wohnung besichtigt und die Miethöhe vereinbart. Dies musste nicht immer Geld sein, auch Naturalien oder Arbeitskraft waren in der Möglichkeit. Für gewöhnlich wurde auf ein halbes Jahr gemietet und die Miete im Vorraus bezahlt. Übrigens musste die Kündigung (auf beiden Seiten) ein halbes Jahr im Vorhinein erfolgen und dürfte nicht zum Winter geschehen. Ein plötzlicher Hausverkauf war kein Kündigungsgrund.
Es gab einen ausführlichen Mietvertrag, in dem auch Holzlager, Kamin, gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Türen und Wege behandelt wurde. Es konnte aber auch Verhaltensauflagen, z.B. keine Besuche, geben. Verstöße oder unzureichende Zustände wurden gerne vor dem städtischen Gericht behandelt.
Wie heute, so zog man auch damals häufiger im Leben um. Die Gründe waren unterschiedlich und gingen von Familiengründung bis zum wirtschaftlichen Auf- oder Abstieg. Gerade bei letzterem wird deutlich, dass Lage und Zustand der Wohnung auf die Miethöhe einen Einfluss hatten.
Immer wieder wird von den Trümmerfrauen in der direkten Nachkriegszeit berichtet. Doch die gab es tatsächlich nur in Berlin. Klar. Im Schutt...