Freitag, 26. Juli 2024

Ritterliche Tugenden


Gerne wird das Mittelalter mit dem Rittertum in einem Atemzug genannt. Hierbei sollte jedoch nicht vergessen werden, dass nicht jeder Kämpfer, auch wenn von Adel, ein Ritter war. Das Rittertum war vor allem von religiösem Charakter getragen und der Ritterschlag hatte als Grundlage ein religiöses Versprechen. In einem gewissen Sinne war die Knappenzeit einem Noviziat vergleichbar, in dem die Tugenden für einen ritterlichen Lebenswandel eingeübt werden sollte. Zu unterscheiden sind hierbei persönliche und soziale Tugenden. 

I   Persönliche Tugenden 

- Würdevolles Auftreten/Verhalten

- Seelische Hochstimmung

- Maßvolle Lebensführung

- Dienstbarkeit, hingebungsvolle Liebe

- Beständigkeit

- Anstand, Wohlerzogenheit


II   Soziale Tugenden

- Demut

- Freundlichkeit

- Höflichkeit

- Tapferkeit

- Freigiebigkeit gegenüber den Armen

- Treue gegenüber Kirche und Dienstherr

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Sonntag, 21. Juli 2024

Die Ubier und Köln


Auf dem Gebiet des linksrheinischen Köln lebte ürsprünglich der germanische Stamm der Eburonen. Als diese sich jedoch gegen die Römer erhoben und eine ganze Legion verzichteten, wurden sie zwischen 53 und 51 v. Chr. fast völlig vernichtet.

Doch was nun mit einem entvölkerten Gebiet? Und hier kommen die Ubier ins Spiel.

Ursprünglich im Rechtsrheinischen zwischen Wupper und Lahn beheimatet, nannte Caesar sie den einzigen zivilisierten Germanenstamm. In befestigten Ortschaften lebend, trieben sie Handel mit den Römern und verbündeten sich mit ihnen.

Die römische Expansion in Germania magna machte die Situation der Ubier immer schwieriger, da sie nun das zunehmende Hassobjekt der übrigen Germanenstämme waren, die sie immer wieder überfielen.

Marcus Vipsanius Agrippa siedelte 39/38 v. Chr., über einen längeren Zeitraum, den gesamten Stamm der Ubier auf die linke Rheinseite.

Das neue Siedlungsgebiet lag zwischen Bonn im Norden, Aachen im Westen und Krefeld-Gellep im Norden, hierzu noch das Ahrtal. Eine eigene Stadt erhielten sie im 'Oppidum Ubiorum', der späteren 'Colonia Claudia Ara Agrippinensium'. Das neue Stammesgebiet wurde zum Stadtgebiet, wie es auch bei anderen Stämmen von den Römern gehandhabt wurde.


Vollkommen romanisiert, fielen seit dem 4. Jahrhundert immer wieder die Rheinfranken (Ripuaren), in das Gebiet ein und verwüsteten 388 und 389 das Kölner Umland. 459/461 eroberten die Ripuaren die Stadt Köln und ihr König nahm seinen Sitz im Prätorium, dem ehemaligen Statthalterpalast.

Wer nicht geflohen war, es waren nicht viele, unterstanden nun der fränkischen Obrigkeit und so gingen die Ubier, welche bereits Galloromanen waren, in den Ripuaren auf.

Römisches Köln

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Donnerstag, 18. Juli 2024

Der Hochmeister als Kurfürst.


Drei der Hochmeister des Deutschen Ordens waren zugleich Kurfürsten und damit an der Wahl von vier Kaisern beteiligt.



Der erste war Hochmeister Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg. Hochmeister von 1694 bis 1732, wurde er 1716 zum Kurfürst-Erzbischof von Trier, um dann 1729 auf das bedeutendere Kurfürst-Erzbistum Mainz zu wechseln. In seinen 16 Jahren als Kurfürst nahm er an keiner Kaiserwahl teil, da in dieser Zeit Kaiser Karl VI. herrschte.


Sein Nachfolger, Clemens August von Bayern, Hochmeister von 1732 bis 1761, war seit 1723 Kurfürst-Erzbischof von Köln. Ihm gelang es 1742 seinen älteren Bruder als Karl VII. zum Kaiser wählen zu lassen. Nach dessen Tod nahm er 1745 dann an der Kaiserwahl Franz I. teil.


Mit Max Franz von Österreich, Hochmeister von 1780 bis 1801, wurde erneut die Würde des Kurfürst-Erzbischofs von Köln, was er seit 1784 war, auf den Hochmeister übertragen. Er nahm an den Kaiserwahlen von Leopold II. (1790) und Franz II. (1792) teil.

Dienstag, 16. Juli 2024

Regel des Karmel um 1210


Die Regel des Karmel, gegeben durch Albert von Jerusalem um 1210

1. Albertus, durch Gottes Gnade Patriarch der Kirche von Jerusalem, an die in Christus geliebten Söhne B. und die übrigen Eremiten, die unter seinem Gehorsam beim Brunnen auf dem Berg Karmel leben: Gruß im Herrn und des Heiligen Geistes Segen!

2. Oftmals und auf vielfache Weise haben die heiligen Väter gelehrt, wie einer, welchem Lebensstand er auch angehört oder welche Form von Ordensleben er gewählt hat, in der Gefolgschaft Jesu Christi leben und ihm mit reinem Herzen und gutem Gewissen treu dienen soll.

3. Da ihr uns ersucht habt, euch eurem Vorhaben gemäß eine Lebensregel zu geben, die ihr in Zukunft halten sollt:

4. bestimmen wir als erstes, dass ihr einen von euch als Prior haben sollt, der durch die einmütige Zustimmung aller oder des größeren und verständigeren Teils zu diesem Amt gewählt wird. Jeder von euch soll ihm Gehorsam versprechen und bemüht sein, das Versprochene zugleich mit der Keuschheit und dem Verzicht auf Eigentum auch tatsächlich zu halten.

5. Niederlassungen könnt ihr an einsamen Orten haben oder wo sie euch geschenkt werden, sofern sie für die Beobachtung eures Ordenslebens passend und geeignet sind, so wie es dem Prior und den Brüdern förderlich zu sein scheint.

6. Je nach Lage des von euch gewählten Ortes soll jeder einzelne von euch eine eigene, abgesonderte Zelle haben, wie sie nach Anordnung des Priors und mit Zustimmung der übrigen Brüder oder des verständigeren Teils einem jeden zugewiesen wird;

7. jedoch so, dass ihr im gemeinsamen Refektorium das, was euch gegeben wird, miteinander genießt, wobei ihr eine Lesung aus der Hl. Schrift hört, wo dies leicht beobachtet werden kann.

8. Außerdem ist es keinem Bruder ohne Erlaubnis des jeweiligen Priors gestattet, die ihm angewiesene Zelle zu wechseln oder mit einem anderen zu tauschen.

9. Die Zelle des Priors soll sich am Eingang der Niederlassung befinden, damit er als erster allen, die dorthin kommen, begegnen kann und dann alles, was zu tun ist, nach seinem Ermessen und auf seine Anordnung hin geschehe.

10. Jeder einzelne soll in seiner Zelle oder in ihrer Nähe bleiben, Tag und Nacht das Wort des Herrn meditierend und im Gebet wachend, es sei denn, er ist mit anderen, wohlbegründeten Tätigkeiten beschäftigt.

11. Wer die kirchlichen Tagzeiten mit den Klerikern zu beten versteht, soll sie entsprechend der Anordnung der heiligen Väter und der von der Kirche gutgeheißenen Gewohnheit beten. Wer dies jedoch nicht kann, bete zur Matutin fünfundzwanzig Vaterunser. Eine Ausnahme bilden die Sonn- und Feiertage, für die wir die Verdoppelung dieser Zahl anordnen, so dass also fünfzig Vaterunser zu beten sind. Siebenmal soll dieses Gebet zu den Laudes gebetet werden. Zu jeder anderen Tagzeit soll es ebenfalls siebenmal gebetet werden, ausgenommen zur Vesper, bei der ihr es fünfzehnmal beten sollt.

12. Keiner der Brüder soll etwas sein eigen nennen, sondern es sei euch alles gemeinsam, und einem jeden soll durch die Hand des Priors, das heißt durch den Bruder, der von ihm mit diesem Dienst betraut ist, zugeteilt werden, was er braucht, unter Berücksichtigung des Alters und der notwendigen Bedürfnisse jedes einzelnen.

13. Wenn es nötig ist, dürft ihr Esel oder Maultiere halten, ebenso einen kleinen Bestand an Vieh oder Geflügel.

14. Ein Oratorium soll, sofern es leicht geschehen kann, inmitten der Zellen errichtet werden, in dem ihr Tag für Tag frühmorgens zusammenkommen sollt, um der Messe beizuwohnen, wo dies leicht geschehen kann.

15. Besprecht an den Sonntagen oder, falls notwendig, auch an anderen Tagen, die Beobachtung eures Ordenslebens und das geistliche Wohl; dabei sollen auch Übertreibungen und Fehler der Brüder, wenn solche bei jemandem wahrgenommen werden, in Liebe korrigiert werden.

16. Beobachtet das Fasten vom Fest Kreuzerhöhung bis zum Tag der Auferstehung des Herrn an jedem Tag, mit Ausnahme der Sonntage, es sei denn, dass Krankheit, körperliche Schwäche oder ein anderer berechtigter Grund dazu rät, das Fasten aufzuheben, denn Not kennt kein Gebot.

17. Enthaltet euch des Essens von Fleisch, außer es wird als Heilmittel bei Krankheit oder Schwäche gebraucht. Und weil ihr häufig betteln müsst, wenn ihr unterwegs seid, könnt ihr, um den Gastgebern nicht zur Last zu fallen, außerhalb eurer Häuser gekochte Speisen mit Fleisch zu euch nehmen. Doch es ist auch erlaubt, auf See Fleisch zu essen.

18. Weil aber das Leben des Menschen auf Erden eine Prüfung ist und alle, die in Christus ein frommes Leben führen wollen, Verfolgung leiden, euer Widersacher, der Teufel, zudem wie ein reißender Löwe umhergeht und sucht, wen er verschlingen kann, sollt ihr mit aller Sorgfalt eifrig bestrebt sein, die Waffenrüstung Gottes anzulegen, damit ihr den Anschlägen des Feindes widerstehen könnt.

19. Zu gürten sind die Lenden mit dem Gürtel der Keuschheit; zu wappnen ist die Brust mit heiligen Gedanken, denn es steht geschrieben: Ein heiliger Gedanke wird dich behüten. Anzulegen ist der Panzer der Gerechtigkeit, so dass ihr den Herrn, euren Gott aus ganzem Herzen und mit ganzer Seele und mit allen Kräften lieben könnt und euren Nächsten wie euch selbst. Bei allem muss der Schild des Glaubens ergriffen werden, mit dem ihr alle feurigen Geschosse des Bösen auslöschen könnt, denn ohne Glauben ist es unmöglich, Gott zu gefallen. Auch der Helm des Heils ist aufzusetzen, damit ihr allein vom Heiland euer Heil erhofft, der sein Volk von seinen Sünden erlöst. Das Schwert des Geistes aber, das ist das Wort Gottes, wohne mit seinem ganzen Reichtum in eurem Mund und in eurem Herzen, und alles, was immer ihr zu tun habt, geschehe im Wort des Herrn.

20. Ihr sollt irgendeine Arbeit verrichten, so dass der Teufel euch immer beschäftigt findet und nicht wegen eurer Untätigkeit einen Zugang finden kann, um in eure Seele einzudringen. Hierzu habt ihr die Unterweisung und zugleich das Beispiel des heiligen Apostels Paulus, durch dessen Mund Christus gesprochen hat und der als Verkünder und Lehrer der Völker im Glauben und in der Wahrheit von Gott bestellt und uns gegeben ist. Wenn ihr ihm folgt, könnt ihr nicht irregehen. “Tag und Nacht haben wir gearbeitet”, sagt er, “um keinem von euch zur Last zu fallen. Nicht als hätten wir keinen Anspruch auf Unterhalt; wir wollten euch aber ein Beispiel geben, damit ihr uns nachahmen könnt. Denn als wir bei euch waren, haben wir euch die Regel eingeprägt: Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen. Wir hören aber, dass einige von euch ein unordentliches Leben führen und alles mögliche treiben, nur nicht arbeiten. Wir ermahnen sie und gebieten ihnen im Namen Jesu Christi, des Herrn, in Ruhe ihrer Arbeit nachzugehen und ihr selbstverdientes Brot zu essen.” Dieser Weg ist heilig und gut, auf ihm müsst ihr gehen!

21. Der Apostel aber empfiehlt das Schweigen, wenn er vorschreibt, in Ruhe zu arbeiten, wie auch der Prophet bezeugt: “Die Übung der Gerechtigkeit ist das Schweigen.” Und ferner: “Im Schweigen und in der Hoffnung liegt eure Stärke.” Deshalb ordnen wir an, dass ihr nach dem Beten der Komplet das Schweigen halten sollt, bis die Prim des folgenden Tages gebetet ist. Wenn auch in der übrigen Zeit das Schweigen nicht so sehr gewahrt zu werden braucht, hüte man sich dennoch sorgfältig vor Geschwätzigkeit, denn wie geschrieben steht und nicht minder die Erfahrung lehrt: “Bei vielem Reden bleibt die Sünde nicht aus” und “Wer unbedachtsam im Reden ist, dem ergeht es übel.” Sodann: “Wer viele Worte macht, schadet seiner Seele.” Und der Herr selbst sagt im Evangelium: “Über jedes unnütze Wort, das die Menschen reden, werden sie am Tag des Gerichts Rechenschaft ablegen müssen.” Daher wäge ein jeder seine Worte und zügle seine Zunge, damit er nicht strauchle und durch seine Rede zu Fall komme und sein Fall unheilbar zum Tod führe. Mit dem Propheten achte jeder auf seine Wege, damit er sich mit seiner Zunge nicht verfehle, und er mühe sich sorgfältig und gewissenhaft um das Schweigen, in dem die Übung der Gerechtigkeit besteht.

22. Du aber, Bruder B., und jeder, der nach dir als Prior eingesetzt wird, erwägt stets im Geist und befolgt in der Tat,was der Herr im Evangelium sagt: “Wer bei euch groß sein will, der soll euer Diener sein, und wer unter euch der Erste sein will, soll euer Sklave sein.”

23. Ihr übrigen Brüder aber, ehrt demütig euren Prior, indem ihr eher an Christus denkt, der ihn über euch gesetzt hat, als an ihn selbst, und der zu den Vorstehern der Kirche gesagt hat: “Wer euch hört, der hört mich, und wer euch ablehnt, der lehnt mich ab”, damit ihr nicht wegen Verachtung gerichtet werdet, sondern durch Gehorsam den Lohn des ewigen Lebens verdient.

24. Dies haben wir euch in Kürze geschrieben, um euch eine Regel zu geben, nach der ihr leben sollt. Will aber einer noch mehr tun, dann wird es ihm der Herr selbst vergelten, wenn er wiederkommt. Er gebrauche jedoch die Gabe der Unterscheidung, die die Richtschnur der Tugend ist.

Mittwoch, 10. Juli 2024

Der letzte Laie als Kardinal: Teodolfo Mertel

Kaum vorstellbar, aber im 19. Jahrhundert konnte ein Laie noch zum Kardinal aufsteigen. Es war erst Papst Johannes XXIII. der für die Kardinäle die Bischofsweihe vorsah.

Teodolfo Mertel war der Sohn eines Bayern aus Eglfing, der nach Italien ging und seit 1803 in Allumiere, unweit von Rom, lebte. Hier wurde am 9. Februar 1806 Teodolfo Mertel geboren, der erst die Schule der Kapuziner in Tolfa besuchte und anschließend das Seminar in Montefiascone. Doch Mertel wurde nicht Priester, sondern ging nach Rom, wo er an der Universität Sapienzia Jura studierte und 1828 zum Doktor beider Rechte (Dr. jur.utr.) promovierte.

Anschließend als Anwalt in seinem Heimatort tätig, berief ihn Papst Gregor XVI. 1831 an die Kurie und machte ihn zum Leiter einer juristischen Kongregation für den Kirchenstaat. Als solcher wurde er 1843 Präsident des Zivilgerichtshofs für den Kirchenstaat und, obwohl Laie, zum Prälaten erhoben. Auch Papst Pius IX. schätzte seine Fähigkeiten und ernannte Mertel 1847 zum Auditor der Sacra Rota. Seine Fähigkeit konnte er in den kommenden Zeiten der Revolution zeigen. Als Sekretär einer Kardinalskommission zur Erarbeitung eines Grundgesetzes für den Kirchenstaat eingesetzt, fertigte er ein solches über Nacht an. Ohne jede Veränderung setzte der Papst dieses in Kraft, womit Mertel der juristische Stern des Kirchenstaats wurde. 1853 von Papst Pius IX. zum Innenminister und Justizminister des Kirchenstaates ernannt.

Am 15. März 1858 zum Kardinal erhoben, lehnte er die Priesterweihe ab, erbat jedoch die Weihe zum Subdiakon, womit er dann auch zum Kleriker wurde. Nachdem er vom Papst selbst die Weihe erhalten hatte, wurde er durch diesen 1863 zum Ministerpräsidenten des Kirchenstaates ernannt. Auf dem 1. Vatikanischen Konzil als päpstlicher Senator anwesend, bemühte er sich um eine sehr klare Definiton des Unfehlbarkeitsdogmas, damit es hierbei zukünftig nicht zu einem Missbrauch kommen könne. Doch noch während des Konzils kam es zum Ende des Kirchenstaates, womit Mertel seine Position verlor. In seinem Testament setzte Papst Pius IX. ihn zu einem seiner drei Erben ein und machte ihn gleichzeitig zum Testamentsvollstrecker, als welcher er den Leichnam des verstorbenen Papstes in die Basilika San Lorenzo fuori le mura bewältigen musste. Eine schwierige Aufgabe und beinahe hätte man den Sarg des Papstes in den Tiber gestürtzt.

Als Papst Leo XIII. 1878 zum Papst gewählt wurde, war er es, der ihm in der Sixtinischen Kapelle die Tiara aufsetzte. Auch jetzt mit juristischen und diplomatischen Missionen beauftragt, zeigte er ein großes Interesse an archäologischen Ausgrabungen. Der Stifter von Taubstummen- und Behinderteneinrichtungen, welcher auch das Studium zahlreicher armer Priesteramtskandidaten finanzierte, wurde 1884 zum Vizekanzler der Kirche. Als er sich 1889 in den Ruhestand zurückzog, nahm er seinen letzten Wohnsitz in Alluminiere. Gehbehindert und weitgehend erblindet, pflegte er weiterhin Kontakte. Unter anderem zu seinem Freund Gregor Mendel, den wir alle aus dem Biologiebuch kennen. Als Mertel am 11. Juli 1899 in Alluminiere verstarb, war er das älteste Mitglied des Kardinalkollegiums.

(Autor: P. Damian Hungs OT / www.damian-hungs.de)   siehe auch: Kardinal Bonaparte

Dienstag, 9. Juli 2024

Deutschordenskommende Freiburg


Von 1768 bis 1774 errichtete Franz Anton Bagnato die Deutschordenskommende Freiburg als Stadtpalais. Auftraggeber war der Landkomtur von Elsass-Burgund, Christian Moritz von Königsegg-Rothenfels. Die Kommende ist an der Salzstraße gelegen und beherbergt heute das Amtsgericht. 






Mittwoch, 3. Juli 2024

Raymund Casimir von Lamberg


Johann Franz Raymund Casimir von Lamberg wurde am 19. Mai 1716 geboren und am 20. April 1745 in Bonn in den Deutschen Orden aufgenommen,  gehörte er der Ballei Aldenbiesen an. Nacheinander wurde er

1. Januar 1746 Komtur von Sint-Pieters-Voeren

26. Oktober 1749 Komtur von Aschaffenburg

1751 Komtur von Gruitrode

1757 Komtur von Jungenbiesen (Köln)

1770 Komtur von Bernissem

1771 Komtur von Siersdorf.

Kammerherr des Kurfürst-Erzbischofs von Köln und kurfürstlicher Rat und Kammerherr des Kurfürst-Erzbischofs von Mainz, war er zugleich der militärische Befehlshaber der Stadt Mainz. Auch kaiserlicher General und Colonell der Leibgarde des Mainzer Erzbischof, verstarb er am 3. Oktober 1775 in Mainz und wurde in der Benediktinerabtei Jakobsberg beigesetzt.


Ahnenprobe des Deutschordensritters

Montag, 1. Juli 2024

Eine Geschichte des Deutschen Ordens. - Biographie zum Bild


Diese Seite ist eine Zusammenstellung der verschiedenen 'Biographien zum Bild' - bereits veröffentlicht oder noch kommend - des Deutschen Ordens. 


Berlepsch, Heinrich Moritz von
Bol, Lubbert 
Bülow, Otto Dietrich von
Dalberg, Damian Casimir von
Droste zu Hülshoff, Heinrich Johann von
Eptingen, Johann Baptist von
Rau von Holzhausen, Philipp Eitel
Recordin, Anton Ingenuin von
Waldstein, Ferdinand Ernst von
Werth, Edmund von


Köln im Krieg und danach. - Erstkommunion und Firmung

Wie vor dem Krieg, so fand die Vorbereitung auf Erstkommunion und Firmung primär in der Schule statt. In Gegenden mit katholischer Minderhei...